Inhalt
Selbstverpflichtung zur Barrierefreiheit bei allen Planungen und Maßnahmen
Kurzbeschreibung
Die Nationalparkverwaltung verpflichtet sich selbst, bei der Realisierung ihrer Aufgaben ein Höchstmaß an Barrierefreiheit (gemäß BayBGG) zu verwirklichen. Hinsichtlich der Personalpolitik wird bei jeder Neueinstellung die vorrangige Beschäftigung von Personal mit Behinderung geprüft. Diese Selbstverpflichtung endet, wenn die Verpflichtung zur Barrierefreiheit in der Nationalparkverordnung festgeschrieben worden ist.
Begründung
Bis zu einer Ergänzung der Nationalparkverordnung wird vermutlich noch Zeit vergehen . In der Zwischenzeit können mit der Selbstverpflichtung die positiven Effekte teilweise erreicht werden, die später durch die Ergänzung der Nationalparkverordnung in noch größerem Umfang erzielt werden sollen: Eine nachhaltige Wirksamkeit des einjährigen Projekts und die Vorbildfunktion für die gesamte Bundesrepublik.
Umsetzung
Die Selbstverpflichtung wird zunächst durch die Führungskräfte der Nationalparkverwaltung beschlossen und später durch den Nationalparkbeirat auf seiner Sitzung im Jahr 2007 bekräftigt. Durch Pressearbeit der Nationalparkverwaltung (unter Einbeziehung der Behindertenpresse) wird diese Aktivität bekannt gemacht.
Kostenschätzung
Für diese Maßnahme fallen keine Kosten an.
Umsetzungszeitraum
Kurzfristig - bis Sommer 2007