Barrierefreiplan Natur - Maßnahmen - Kosten und Finanzierung

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Maßnahmen - Kosten und Finanzierung

Grafische Darstellung der im folgenden genannten Kostenaufteilung

Insgesamt werden in diesem Management-Plan 67 Maßnahmen vorgeschlagen und größtenteils mit Kostenschätzungen versehen. Im Folgenden wird die Höhe der Kosten diskutiert, und Wege zur Finanzierung werden aufgezeigt.

Von den vorgeschlagenen 67 Maßnahmen sind elf Maßnahmen als Kooperationsmaßnahmen angedacht, wobei die entstehenden Kosten (Schätzungen zwischen 35 Euro und 88.000 Euro) von den jeweiligen KooperationspartnerInnen getragen werden sollen und nicht zu Lasten der Nationalparkverwaltung gehen.

Für sechs der verbleibenden 56 Maßnahmen konnten aufgrund fehlender Eckdaten keine Kostenschätzungen erstellt werden. Der Finanzbedarf für die übrigen 50 Maßnahmen mit konkreten Kostenschätzungen beträgt zusammen 290.000 Euro. Damit ergibt sich ein Durchschnittswert von 5.800 Euro pro Maßnahme.

Dieser Wert relativiert sich bei einem näheren Blick auf die 56 Maßnahmen, deren Kosten die Nationalparkverwaltung aufbringen muss: 25 Prozent von ihnen kosten gar nichts oder lassen sich kostenneutral im Rahmen ohnehin anfallender Arbeiten realisieren. Für zwei Drittel dieser 56 Maßnahmen bewegen sich die Kostenschätzungen unter 2.500 Euro mit einem Gesamtvolumen von 27.000 Euro und einem Durchschnittswert von 700 Euro. Dieses Ergebnis entspricht den eingangs erwähnten Erfahrungen aus den USA zu den Kosten barrierefreier Gestaltung. Auch dort waren die meisten Maßnahmen mit relativ geringen Kosten zu realisieren.

Zwölf der vorgeschlagenen Maßnahmen mit Kostenschätzungen sind teurer als 2.500 Euro und bewegen sich zwischen 3.300 und 82.000 Euro mit einem Durchschnittswert von 22.000 Euro, in jedem Fall aber unter 100.000 Euro pro Maßnahme.

Um die vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen, bedarf es zunächst des entsprechenden Willens der direkt und indirekt Beteiligten. Damit lassen sich, wie oben ausgeführt, bereits ein Viertel der Maßnahmen realisieren.

Für die weiteren Maßnahmen ist eine Finanzierung erforderlich. Es wurde bereits erwähnt, dass die Gleichstellungsgesetze für behinderte Menschen auf Bundes- und Landesebene die Behörden zur Barrierefreiheit verpflichten. Somit ist die Realisierung von Barrierefreiheit eine staatliche Aufgabe.

Neben den staatlichen Stellen können für die Finanzierung bestimmter Maßnahmen auch Stiftungen angesprochen werden, die in den Bereichen Umwelt, Behinderung und/oder Bildung aktiv sind. In diesem Zusammenhang ist auch an die Aktion Mensch zu denken. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Mittel aus den Strukturfonds der EU eingesetzt werden.

Zu bedenken ist darüber hinaus, dass es Zuschüsse für die Beschäftigung behinderter MitarbeiterInnen gibt und dass barrierefreie Umbauten, die zur Beschäftigung behinderter MitarbeiterInnen notwendig sind, von den jeweils zuständigen Kostenträgern (Arbeitsagentur, Integrationsamt) aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert werden.