Barrierefreiplan Natur - Anlass des Projekts

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Anlass des Projekts

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Per Stock oder auf Rädern:
Die Elektroboote der Königsseeschifffahrt
werden von allen Altersgruppen genutzt

Deutsche Nationalparke und andere Großschutzgebiete stehen vor einer neuen Herausforderung: Was in angloamerikanischen Ländern häufig schon selbstverständlich ist, die Berücksichtigung einer umfassenden Barrierefreiheit bei allen Planungen, steckt hierzulande noch in den Kinderschuhen. Barrierefreiheit ist eine neue planerische Konzeption, die sowohl den Bedarfen von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen als auch den Bedürfnissen von Eltern mit Kleinkindern und alten Menschen gerecht wird und darüber hinaus allen Nutzerinnen und Nutzern eine gute und sichere Zugänglichkeit ermöglicht (siehe dazu ausführlich 1.5). Im Naturbereich wird Barrierefreiheit angestrebt, um niemanden vom Naturerleben sowie den Angeboten der Umweltkommunikation auszuschließen.

Bislang entstehen barrierefreie Angebote in Großschutzgebieten meist aufgrund von Einzelinitiativen oder ergeben sich zufällig. Die Verantwortlichen im Naturbereich haben bei ihren Planungen vielerlei Aspekte zu berücksichtigen, und dabei tritt das Anliegen der Barrierefreiheit leicht in den Hintergrund. Die Beachtung der Barrierefreiheit setzt sich jedoch zunehmend als internationaler Planungs- und Rechtsstandard durch (siehe dazu auch 1.3).

Um Natur für alle Menschen erlebbar werden zu lassen, muss das Prinzip der Barrierefreiheit deshalb systematisch bei allen Planungen in Nationalparken und anderen Großschutzgebieten berücksichtigt werden. Dazu muss zunächst jede geplante Maßnahme unter dem Aspekt der Barrierefreiheit beleuchtet werden. Außerdem sind bestehende Angebote zu überprüfen, um mittelfristig mehr Barrierefreiheit zu realisieren. Wünschenswert wäre es, wenn jeder Nationalpark und jedes Großschutzgebiet in seinem Management-Plan das Querschnittsthema „Barrierefreiheit“ behandeln würde.

Um den Verantwortlichen die Arbeit zu erleichtern und das Rad nicht mehrmals neu erfinden zu müssen, ist die Erarbeitung eines Modell-Management-Plans sinnvoll. In diesem Plan mit einer Laufzeit von zehn Jahren soll das Thema „Barrierefreiheit“ am Beispiel des Nationalparks Berchtesgaden beispielhaft bearbeitet werden, abgestimmt und angeglichen an die Zeitperspektive des für den Nationalpark Berchtesgaden seit August 2001 rechtsgültigen Nationalparkplans.