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Übersicht zu relevanten Gesetzestexten ...

... zur vollen Teilhabe behinderter Frauen und Männer am Leben in der Gesellschaft

  1. Gesetze und Verordnungen der Bundesrepublik Deutschland

    • Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 2, Satz 2:
      "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
    • Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen
      (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) vom 1. Mai 2002
    • Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung
      (BITV), Geltung ab 24. Juli 2002
  2. Gesetze, Verordnungen und Beschlüsse des Freistaates Bayern

    • Bayerische Verfassung, Artikel 118a Gleichheit vor dem Gesetz:

      "Menschen mit Behinderungen dürfen nicht benachteiligt werden. Der Staat setzt sich für gleichwertige Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung ein."

    • Verordnung über den Alpen- und den Nationalpark Berchtesgaden in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Februar 1987

      § 11 Ausnahmen

      (1) Unberührt bleiben folgende Tätigkeiten:
      ...

      8. das Befahren der gesperrten Straßen und Wege mit elektrisch angetriebenen Krankenfahrstühlen.

    • Beschluss des Bayerischen Landtags
      vom 12.12.2001: Verbesserung der Kommunikation von hörgeschädigten und gehörlosen Menschen (Drucksache 14/8286)
      Im PDF Format Download des Dokumentes als pdf-Datei
    • Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz und Änderungsgesetze
      - Die Grundlage zur Herstellung von Barrierefreiheit im Freistaat Bayern ist das "Bayerische Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze", kurz auch Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) und Änderungsgesetze (ÄndG) genannt. Es ist am 01.08.2003 in Kraft getreten. Das "Bayerische Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze" ist im Internet zu finden.
    • BayBO - Bayerische Bauordnung vom 4. August 1997, geändert am 9.7.2003
      Artikel 51 Barrierefreies Bauen
    • Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung
      (BayBITV) (In-Kraft-Treten geplant für das erste Halbjahr 2006)
    • Bayerische Verordnung zur Zugänglichmachung von Dokumenten
      für blinde, erblindete und sehbehinderte Menschen im Verwaltungsverfahren (BayDokZugV - Entwurf 2005)
    • Bayerische Verordnung zur Verwendung der Deutschen Gebärdensprache
      und anderer Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren und in der Kommunikation mit der Schule (Bayerische Kommunikationshilfenverordnung - BayKHV - Entwurf 2005)